Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.sojus.de veröffentlichte Internetseite.
Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Methodik
Die Erklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung nach einem entsprechenden Prüfverfahren bereitgestellt durch die DIAS GmbH unter bitvtest.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist zum Teil mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Videos und andere zeitbasierte Medien
Aktuell liegen noch keine Untertitel oder Medienalternativen vor.
Info: Zukünftig ist eine Untertitelung aller Medien geplant.
- PDF-Dokumente
Die meisten PDF-Dokumente, die verlinkt sind, sind aktuell nicht barrierefrei.
Info: Die Bereitstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten ist geplant.
- Die farbliche Gestaltung von Steuerungselementen ist nicht konsistent und nicht alle Links haben passende Bezeichnungen.
Info: Diese Probleme werden im Zuge einer Überarbeitung der Seite angepasst.
Die Stadt Monheim am Rhein ist dabei, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 6. Oktober 2023 aktualisiert und geprüft.
Feedback und Kontakt
Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite.
Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf sojus.de? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter redaktion@monheim.de.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Schlichtungsverfahren
Wir versuchen immer, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle, die sogenannte Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
So erreichen Sie Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen